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Fristenkalender · kostenlos

Steuertermine im Blick.

Fristen und Termine im Blick behalten – ideal zur eigenen Organisation. Berechnen Sie die Fälligkeiten für Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlungen und Sozialversicherung passend zu Ihrem Bundesland.

Einstellungen

Fristen werden berechnet …

SV: Zahlung = 3. letzter; Beitragsnachweis empfohlen = 6. letzter Bankarbeitstag. Bankarbeitstage: Mo–Fr ohne Feiertage des gewählten Bundeslands.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Fristen und die Termine Ihres Finanzamts bzw. Ihrer Krankenkasse.

Häufige Fragen

Fristen verständlich erklärt.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Mit einer vom Finanzamt genehmigten Dauerfristverlängerung verschieben sich Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat. Monatliche Voranmelder leisten dafür eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Vorauszahlungen des Vorjahres.

Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO). Welche Feiertage gelten, hängt vom Bundesland ab; deshalb lässt es sich oben auswählen.

Für die Abgabe der Voranmeldungen gibt es keine Schonfrist. Bei Zahlung per Überweisung werden Säumniszuschläge erst nach einer Zahlungsschonfrist von drei Tagen erhoben (§ 240 Abs. 3 AO); bei Bar- oder Scheckzahlung gilt sie nicht. Die Fälligkeit selbst verschiebt sich dadurch nicht.

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Der Beitragsnachweis muss zwei Arbeitstage vorher bei der Krankenkasse vorliegen; deshalb empfiehlt sich die Übermittlung spätestens am sechstletzten Bankarbeitstag.

Nächster Schritt

Fristen gern im Griff, aber ohne Aufwand?

Lassen Sie sich rechtzeitig per E-Mail erinnern oder übergeben Sie Ihre Buchhaltung und Meldungen in die laufende Betreuung.